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Marion Schrod-Heine, Senior Partnership und Event Managerin, F.A.Z. Institut

Senior Partnership und Event Managerin

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Inside out: wenn interne Konflikte öffentlich werden

  • vor 7 Stunden
  • 5 Min. Lesezeit

Recht und Kommunikation gehören im Ernstfall an denselben Tisch



Freitag, 17.40 Uhr. Ein ehemaliger Mitarbeiter veröffentlicht auf Linkedin schwere Vorwürfe gegen seinen Arbeitgeber. Kurz darauf erreicht ein anonymer Hinweis wichtige Kunden, und eine Redaktion bittet um Stellungnahme bis Montagmittag. In der Personalabteilung klingeln die Telefone, die Kommunikationsabteilung sammelt Medienanfragen, und in der Geschäftsleitung stellt sich die bange Frage: was tun?


Solche Wochenenden sind längst keine Ausnahme mehr. Die Auslöser sind unterschiedlich: Mal geht es um behauptete Verstöße gegen interne Regeln, um Diskriminierung oder Mobbing, mal um Missstände, die tiefer in der Organisation liegen. Manchmal landen Geschäftsgeheimnisse oder interne Dokumente in der Öffentlichkeit. Aber auch inhaltlich zu unterscheiden: Ein Teil dieser Vorwürfe trifft zu, ein anderer Teil ist verkürzt, zugespitzt oder mit Behauptungen angereichert, die sich nicht halten lassen, und manchmal stimmt kein einziges Wort.


Die Fälle sind zwar verschieden, der Verlauf ähnelt sich allerdings. Aus einem Streit mit einem einzelnen Mitarbeiter wird binnen Stunden eine Reputationskrise. Das Unternehmen muss dann gleichzeitig klären, ob an den Vorwürfen etwas dran ist, die rechtlichen Risiken abschätzen (Achtung: Whistleblower-Schutz) und gegenüber Medien, Belegschaft, Kunden und Geschäftspartnern mit einer Stimme sprechen. Wie die Krise verläuft und wie sie letztlich ausgeht, entscheidet sich häufig in den ersten Stunden.


Die gute Nachricht: Wehrlos ist niemand. Wer falsche Behauptungen widerlegen kann, hat Anspruch darauf, dass sie unterlassen, also gar nicht erst veröffentlicht werden. Und wer Geschäftsgeheimnisse ausplaudert, riskiert Konsequenzen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz. Dieses Gesetz greift bereits, wenn geschützte Informationen unbefugt beschafft, genutzt oder offengelegt werden. Unter Umständen genügt schon die Ankündigung, sie zu veröffentlichen, um vorbeugend vorzugehen.


Meinungsfreiheit – ja, aber nicht grenzenlos

Kritik darf scharf sein, überspitzt und unbequem – ganz klar, das schützt die Meinungsfreiheit. Sie endet dort, wo Rechte anderer verletzt werden, und auch, Unternehmen stehen solche Rechte zu. Unwahre, ein Unternehmen schädigende Tatsachenbehauptungen stellen solche Verletzungen dar. Wer einen Verdacht äußert, muss strenge Anforderungen einhalten, unabhängig davon, ob er sich juristisch beraten lässt. Rechtswidrig kann ein Beitrag außerdem sein, wenn er zwar keine offene Lüge enthält, durch Auslassungen oder Andeutungen aber ein falsches Gesamtbild erzeugt. Und schlichte Beschimpfungen muss erst recht niemand hinnehmen.

Umgekehrt gilt: Hinweise auf – auch nur mögliche – Rechtsverstöße oder Missstände sind erwünscht und rechtlich geschützt, weil die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat. Unternehmen sollten öffentliche Vorwürfe deshalb nicht reflexhaft als Angriff behandeln, sondern zuerst prüfen, was inhaltlich dran ist, denn das erspart im Zweifel unangenehme Überraschungen. Ein Freibrief ist das für die andere Seite trotzdem nicht. Auch Hinweisgeber müssen sich an das Recht halten.


Drei Baustellen, ein Zeitfenster

In der Beratung fällt auf, dass die Dynamik einer Krise kaum davon abhängt, worum es inhaltlich geht. Der öffentliche Druck baut sich fast immer gleich schnell auf. Entscheidend ist, drei Ebenen gleichzeitig im Blick zu behalten:


Kommunikation

Welche Botschaften gehen an Medien, Belegschaft, Kunden und Geschäftspartner? Und wer spricht für das Unternehmen? Hier muss ein eingespieltes Team agieren, aus Juristen, Kommunikatoren und

Fachabteilung, das vor der Krise zu bilden ist.


Compliance

Ist der Sachverhalt schon aufgeklärt? Braucht es eine interne Untersuchung? Sind organisatorische oder arbeitsrechtliche Schritte zu prüfen? Dieses Wissen ist zentral, es entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Aufklärungsarbeit hat mit den ersten Anzeichen zu beginnen.


Recht

Was ist an den Vorwürfen belegbar? Welche Aussagen der anderen Seite sind zulässig, welche nicht? Welche Informationen sollte das Unternehmen preisgeben – und welche besser nicht? Hier sind Juristen mit Fachexpertise unentbehrlich.


Wer diese drei Bereiche getrennt bearbeitet, verliert Zeit und trifft am Ende widersprüchliche Entscheidungen. Eine unbedachte Pressemitteilung kann die eigene rechtliche Position schwächen. Ein voreiliger Anwaltsbrief kann die öffentliche Stimmung kippen. Und wer den Sachverhalt nur oberflächlich aufklärt, verspielt Glaubwürdigkeit, die sich später kaum zurückgewinnen lässt. Erst ein abgestimmtes, möglichst gleichzeitiges Vorgehen schafft Spielraum.


Die Presseanfrage ist kein Endpunkt, sondern der Startschuss

Viele Unternehmen holen sich rechtlichen Rat erst, wenn der Artikel erschienen ist oder der Beitrag in den sozialen Medien Fahrt aufnimmt. Dann ist der entscheidende Moment meist vorbei, es kann nur noch aufgeräumt werden.


Denn entschieden wird in den Tagen davor. In dieser Phase lässt sich der Sachverhalt aufklären, lassen sich Missverständnisse ausräumen und rechtliche Schritte vorbereiten, dabei wird gemeinsam das Bild erarbeitet, das die Berichterstattung später prägen soll. Besonders wichtig ist der Umgang mit der Presseanfrage selbst, denn die eigene Stellungnahme wird regelmäßig zur Grundlage des Artikels. Genau hier lohnt der juristische Blick: Welche Vorwürfe lassen sich klar zurückweisen? Wo ist Zurückhaltung geboten? Was darf über einzelne Mitarbeitende gesagt werden, ohne deren Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz zu verletzen? Und wie formuliert man so, dass aus der Antwort nicht der Stoff für die nächste Geschichte wird?


Bei der Antwort auch gewünscht: Ein sachlicher, begründeter Hinweis auf die Folgen einer falschen oder missverständlichen Darstellung („Death by Information“) führt häufig dazu, dass gründlicher recherchiert und vorsichtiger formuliert wird. Das gilt auch gegenüber Einzelpersonen, die Vorwürfe erheben oder Informationen weitergeben. Es geht dabei nicht darum, jemanden zum Schweigen zu bringen, sondern darum, die Grenzen des Sagbaren zu markieren.


Möglich ist viel – sinnvoll ist weniger

Die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß: vom informellen Anruf über die Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung, mit der ein Gericht innerhalb weniger Tage entscheidet. Wer seine Optionen kennt und bespielen kann, ist im Vorteil, muss aber gezielt auswählen. Die eigentliche Frage lautet nämlich nicht, was rechtlich möglich ist, sondern was im konkreten Fall klug ist. Dafür ist der – bestenfalls gut vernetzte – Profi da.


Manchmal ist konsequentes rechtliches Vorgehen richtig. In anderen Fällen führt eine diskrete Klärung im Hintergrund schneller zum Ziel, oder es ist am besten, die Sache auszusitzen. Nicht jede zulässige Maßnahme löst die Krise, und mit maximaler Härte gewinnt man selten. Im Gegenteil: Der Anwaltsbrief kann selbst zur Nachricht werden und die Aufmerksamkeit erst richtig entfachen. Der Name dieses Phänomens: Streisand-Effekt.


Richtig eingesetzt, schafft das Recht Spielraum und setzt klare Grenzen. Zusammen mit Kommunikation und Compliance führt es zu der Reaktion, die die Interessen des Unternehmens am besten schützt. Damit zurück zum Freitagabend: Wer bis Montag nicht nur eine Antwort, sondern auch eine abgestimmte Linie hat, verhandelt am Montag nicht mehr über Schadensbegrenzung, sondern über die eigene Darstellung. Genau darin liegt der Unterschied zwischen Reaktion und Strategie.



CHECKLISTE


Fünf Fragen für den ersten Tag

Stehen öffentliche Vorwürfe eines ehemaligen Mitarbeiters im Raum, sollten Kommunikation und Recht diese fünf Fragen von Beginn an gemeinsam beantworten:


  1. Was ist dran an den Vorwürfen?


  2. Was darf gesagt werden und was nicht?


  3. Welche rechtlichen Optionen bestehen?


  4. Welche kommunikativen Nebenwirkungen hat jeder Schritt?


  5. Wer spricht – und mit wem?



Prof. Dr. Stefan Engels ist Partner der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper und zählt zu den führenden deutschen Anwälten im Presse- und Äußerungsrecht. Er berät und vertritt seit vielen Jahren Unternehmerinnen und Unternehmer, Verlage und Rundfunkveranstalter in komplexen medienrechtlichen Auseinandersetzungen. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prozessführung sowie der rechtlichen und strategischen Begleitung von Krisenkommunikation. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und lehrt Presse- und Äußerungsrecht an der Universität Hamburg.


Anika Kruse ist Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei DLA Piper und berät Unternehmen im Presse- und Äußerungsrecht. Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere den rechtlichen Umgang mit rufschädigender Berichterstattung und Äußerungen auf Onlineplattformen, einschließlich der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Daneben berät sie zur strategischen Krisenkommunikation in enger Abstimmung mit Kommunikationsberatern. Ein weiterer Fokus liegt auf Social Media und den rechtlichen Herausforderungen durch KI. Legal 500 zeichnet sie als „Leading Associate“ im Presse- und Verlagsrecht aus.


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